Terror, Hass und Wut dürfen jetzt nicht die Oberhand gewinnen

Die Nachrichten, die ich in der vergangenen Nacht aus Berlin bekommen habe, haben mich schockiert. Ein LKW rast im Herzen von Berlin in einen belebten Weihnachtsmarkt, tötet 12 Menschen und verletzt viele Besucher zum Teil schwer. Der schwere Anschlag in Nizza war gleich gegenwärtig. Das hat mich fassungslos gemacht. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen,  den Toten und Verletzten dieser menschenverachtenden Tat.  

anschlag-berlin. Wir dürfen uns in unserem freiheitlichen Leben durch Terror nicht beschränken lassen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung unseres Landesinnenministers Ralf Jäger richtig, keine generelle Schließung der Weihnachtsmärkte anzuordnen, sondern hier jede einzelne Situation für sich zu bewerten und zu entscheiden.

Mit der Verstärkung der Polizeipräsenz auf den Weihnachtsmärkten präsentieren wir uns als wehrhafte Demokratie, die vor Terror nicht kapituliert. Das haben wir auch schon in den vergangenen Monaten mit Erfolg praktiziert. Die Bedrohungslage für unser Land besteht schon seit einigen Monaten.

Ich will daran erinnern, dass es unseren Sicherheitskräften bereits mehrfach gelungen ist,  terroristische Anschläge zu verhindern. Mein Dank gilt deshalb nicht nur der Polizei und den Rettungskräften in Berlin, für ihr schnelles und besonnenes Eingreifen, sondern auch den Männern und Frauen im ganzen Land, die jetzt verstärkt ihren Dienst tun müssen, auch um unsere Sicherheit zu gewährleisten.

#Breitscheidplatz


Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung

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Der Bundestag hat über Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Gewerbeabfallverordnung beraten. „Mit den Novellen stärken wir Recycling, Ressourcen- und den Umweltschutz“, sagte Michael Thews, der Berichterstatter seiner Fraktion für Abfallpolitik ist, am Donnerstag in seiner Rede im Bundestag.

Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und wenn dies nicht machbar ist, sie optimal zu verwerten, um unsere natürlichen Ressourcen zu schützen. Zum Jahresende haben wir noch einmal wichtige Schritte auf dem Weg zu einer effizienteren Kreislaufwirtschaft und somit anspruchsvollerem Umweltschutz gemacht.

Wir haben heute im Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, eine Nachschärfung des Elektroaltgerätegesetzes und eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung abschließend beraten.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schaffen wir die Heizwertklausel ab. Nach dieser Klausel galt für bestimmte Abfälle eine Gleichrangigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung bei einem Heizwert des Abfalls von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm. Durch die Abschaffung dieser Klausel setzen wir noch stärker darauf, Abfall zu recyceln und nur wenn das nicht sinnvoll ist, zu verbrennen.

Darüber hinaus schärfen wir die Pflicht des Elektrohandels nach, Altgeräte von Verbrauchern zurückzunehmen. Diese Pflicht wurde durch die Novelle des Elektroaltgerätegesetzes 2015 eingeführt und gilt seit diesem Sommer. Die Koalitionsfraktionen haben jetzt eine Klarstellung im Hinblick auf die Rücknahme von Altgeräten durch die Vertreiber sowie einen Bußgeldtatbestand gegen sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber eingeführt.

Mit der lange erwarteten Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird die Entsorgung des gemischten gewerblichen Abfalls, von etwa 6 Millionen Tonnen jährlich, und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle neu geregelt. Nach dem bisherigen Recht ging es vor allem darum, die Ablagerung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle sowie gemischter Bau- und Abbruchabfälle auf „Billigdeponien“ zu beenden und „Scheinverwertung“ zu verhindern. In der Vergangenheit wurden  rund 90 Prozent der gemischten, gewerblichen Siedlungsabfälle verbrannt.  Dem müssen wir Einhalt gebieten und das Potenzial aus diesem Abfallstrom viel stärker nutzen. Künftig müssen die Betriebe nach Stoffströmen getrennt sammeln und die Abfälle vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuführen. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische werden vorbehandelt und aufbereitet. Die Novelle stärkt das Recycling im gewerblichen Bereich, fördert somit die Kreislaufwirtschaft und bringt die Belange von Gewerbe und Industrie mit den Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu einem sachgerechten Ausgleich.


Workshop für junge Medienmacherinnen und Medienmacher

„Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“

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Workshop für junge Medienmacherinnen und Medienmacher zwischen 16 und 20 Jahren vom 5. bis 11. März 2017 im Deutschen Bundestag

 

 

Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. mittlerweile zum vierzehnten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop nach Berlin ein. Johannes Singhammer, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, hat dieses Mal die Schirmherrschaft inne.

 

Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadt-Journalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Zeitung.

 

„Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“ lautet der Titel der Veranstaltung.

Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal die Veröffentlichung der 95 Thesen, die Martin Luther der Überlieferung nach im Jahr 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg schlug. In diesem Jahr soll das kommende Reformationsjubiläum von Offenheit, Freiheit und Ökumene geprägt sein – die Kirchen wollen daran erinnern, welche Rolle die Reformation bei der Entstehung der Moderne gespielt hat.

Das Thema Religion wird in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Ihr Selbstverständnis wird oft als überholt in Frage gestellt.

Was verstehen wir unter einer „deutschen Kultur“, von welchen Leitgedanken und Werten ist sie geprägt und welchen Stellenwert hat darin der Glaube? Welche Möglichkeiten bieten die vielfältigen Religionen in der heutigen Gesellschaft?

 

http://www.jugendpresse.de/bundestag.

 

 

Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2017.


Städte und Gemeinden werden ab 2018 um weitere 5 Mrd. Euro entlastet

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Direkte Entlastung der Kommunen im Einzelnen

Hamm 10.311 Millionen. Kreis Unna 10.150 Millionen. Lünen 2.180 Millionen. Selm 343.000 EUR. Unna 2.030 Millionen. Werne 959.000 EUR.

 

Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2017 konnte die SPD durchsetzen, dass unsere Städte und Gemeinden ab 2018 um weitere 5 Mrd. Euro entlastet werden.

Bis zum Schluss hat die SPD dafür gekämpft, dass die Verteilung der zusätzlichen Mittel zielgenau und vordergründig bei den finanzschwachen Kommunen ankommt. „Das hat die Union endgültig verhindert“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews. Ab 2018 sollen die zusätzlichen 5 Mrd. Euro zu einem großen Teil über Umsatzsteueranteile an die Kommunen fließen. Das bedeutet, dass finanzstarke Kommunen wesentlich stärker vom 5-Mrd.-Paket profitieren als finanzschwache Städte.

 „Wir haben als SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Ruhrgebiet nicht nur die 5 Mrd. Euro erkämpft, sondern haben seit Monaten dafür gestritten, dass die Verteilung der Mittel stärker über zusätzliche Mittel im Bereich der Kosten der Unterkunft vorgenommen wird“, sagt Thews. Dass hätte vor allem den Städten im Ruhrgebiet sehr geholfen. Ziel der erneuten Entlastung war insbesondere die Städte, die in Haushaltsnotlagen stecken und enorme Soziallasten zu schultern haben, zu entlasten.

„Ich bin froh, dass ab 2018 weitere 5 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung vom Bund bereitgestellt werden. Ich finde es aber einen Skandal, dass die Unionsfraktion an der entscheidenden Stelle, wo es darum ging, unsere strukturschwachen Städte stärker zu entlasten, sich schlichtweg verweigert hat. Sicherlich hätte ein beherzter Einsatz der CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet geholfen, das Blatt zu wenden. Dieser Einsatz ließ allerdings auf sich warten“, zeigt sich Michael Thews enttäuscht.


20 Milliarden für Länder und Kommunen

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Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden. Für die Kommunen in NRW  bedeutet das nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine jährliche Entlastung von etwa 1242,9 Millionen Euro.

 

„Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich.“, sag der Bundestagsabgeordnete MichaelThews.

Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt. Nun sind sie in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die SPD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Wir werden überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten.

Mit dem Gesetz haben wir außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Insofern sollten die Länder ihre Kommunen an der Integrationspauschale beteiligen. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag dazu geleistet.

 


„MdB trifft THW – Vielfalt im Einsatz“

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Im Rahmen der Veranstaltung „MdB trifft THW – Vielfalt im Einsatz“ im Deutschen Bundestag habe ich auch den Lüner Ortsbeauftragten des THW Lünen,  Michael-Franz Knobloch und Frank Schulze, den Bundessprecher des  THW getroffen.  (Bild unten)

Einmal im Jahr präsentiert das Technische Hilfswerk auf dem Gelände des Bundestags in Berlin seine Arbeit mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. In diesem Jahr lag das Augenmerk auf der Flüchtlingshilfe im In- und Ausland. Ich habe die Gelegenheit genutzt, mich über die Arbeit des THW zu informieren und mich dabei mal beim Stapeln von Sandsäcken versucht. Wichtig war mir aber auch, mich bei den THW’lern zu bedanken. [highlight] Ihr macht einen richtig guten Job! [/highlight]

Das Technische Hilfswerk leistet2016-09-27-mdb-und-thw_schwemmer_dsc_8165 hervorragende technische und logistische Hilfe im In- und Ausland. Bundesweit sind es mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer, die Ihre Freizeit dem THW widmen, um Menschen in Not professionell Hilfe zu leisten. Als zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Organisation des Bundes ist das THW einmalig und tief in der Gesellschaft verwurzelt. Hier zeigt sich, wie wichtig das Ehrenamt für unsere Gesellschaft ist.


Kein Fracking in NRW! Zum Fracking-Regelungspaket:

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Es bedeutet: Kein Fracking in NRW!

Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren, wie von einigen behauptet, kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart nur die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Wie z. B. in meinem Wahlkreis in Hamm vorgesehen. Ein einfaches „Frackingverbot“ hätte hier nichts erreicht. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

 

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/

http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

 

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Hier die Kernpunkte des Regelungspakets zum Thema Fracking im Detail:

1. Fracking im Schiefergas
 Unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Koh-leflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl
 Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag
 Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vor-liegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots
 Probebohrungen: Nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung, nur maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit sind zulässig
2. Schärfere Regeln für herkömmliche Erdgas-und Erdölförderung
2.1 Ausweitung UVP

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung – und damit eine zwingende Öffentlichkeits-beteiligung – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Entsprechendes gilt auch für Boh-rungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt
2.2 Ausweitung Schutzgebiete
Kein Fracking in oder unter
a. festgesetzten Wasserschutzgebieten,
b. festgesetzten Heilquellenschutzgebieten,
c. Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss
aa) in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öf-fentliche Wasserversorgung entnommen wird oder
bb) in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,
d. Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversor-gung,
e. Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder
f. Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln
g. Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

2.3 Transparenz – Es wird ein Register im Internet eingerichtet. Hier werden alle Stoffe aufgeführt, die bei Fracking oder Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden.

2.4 Einvernehmen mit den Wasserbehörden ist immer notwendig bei Fracking oder Ab-lagerung von Lagerstättenwasser.

2.5 Lagerstättenwasser

 Stand der Technik muss eingehalten werden.
Die untertägige Einbringung des Lagerstättenwassers ist nicht zulässig, es sei denn der Unternehmer bringt das Lagerstättenwasser in druckabgesenkte kohlenwas-serstoffhaltige Gesteinsformationen ein,
 die in Fällen der Ablagerung gewährleisten, dass das Lagerstättenwasser si-cher eingeschlossen ist, oder
 in denen das Lagerstättenwasser, sofern es nicht abgelagert wird, sicher ge-speichert ist und ohne die Möglichkeit zu entweichen erneut nach über Tage gefördert werden kann. Der Unternehmer hat nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Im Fall des untertätigen Einbringens hat die zuständige Behörde unter Beachtung des Standes der Technik festzulegen, ob aufgrund der Zusammensetzung des Lagerstätten-wassers und der Beschaffenheit der Gesteinsformation, in die das Lagerstättenwasser eingebracht werden soll, vor dem Einbringen unter Tage eine Auf-bereitung des Lagerstättenwassers erforderlich ist und welche Maßnahmen der Unternehmer hierzu vorzunehmen hat.
 Lagerstättenwasser – Übergangsvorschrift für bestehende Anlagen
 Beim Bestandsschutz für Anlagen für die Versenkung von Lagerstättenwasser ist zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden: Die Versenkung in den oberflächennahen Kalkarenit gilt künftig nicht mehr als Stand der Technik und ist damit spätestens nach folgender Übergangsfrist verboten. Bereits genehmigte Versenkbohrungen sind fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung außer Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber einen grundsätzlich genehmigungsfähigen Antrag für ein neues Entsorgungskonzept vorlegt. Macht er dies nicht, endet die Übergangsfrist nach drei Jahren. Dasselbe gilt grundsätzlich für vereinzelt bestehende Anlagen in Wasserschutz/Heilquellenschutzgebieten.
 Alle anderen bestehenden Anlagen zur Lagerstättenwasser-Ablagerung benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung, wenn ein bestandskräftig zugelas-sener Betriebsplan vorliegt. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes sind die neuen regelmäßigen Überwachungspflichten für möglicherweise betroffene Gewässer als Anforderungen in den Hauptbetriebsplä-nen aufzunehmen.
Keine Verpressung von Flow Back
Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.

2.6 Stand der Technik für Bohrungen:
Die Regeln des §22b Allgemeine Bundesbergverordnung gelten auch für konventionelles Fracking. Das heißt, dass der Unternehmer den Stand der Technik einzuhalten hat, die Integrität des Bohrlochs sicherstellen muss, in Erdbebenzonen 1 bis 3 ein seismologisches Basisgutachten erstellen muss und die Methanfreisetzung überwachen muss.
2.7 Beweislastumkehr
Die Bergschadenshaftung wird auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ausgeweitet. Somit gilt diese Änderung auch für die konventionelle Förderung. Zudem soll die Bergschadensver-mutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, künftig auch bei Erd-beben zur Anwendung kommen können.
2.8 Schlichtungsstellen
Der Bundestag fordert die Bundesländer auf, soweit noch nicht vorhanden, kostenfreie und transparente Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatzforderungen für durch bergbauliche oder bergbauverwandte Tätigkeiten entstandene Schäden einzurichten.
2.9 Wie werden die Vorschriften überwacht?
 Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
 Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
 Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

 


Besuch der Erich-Kästner-Schule Hamm-Herringen und der Martin-Luther-Schule Hamm

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Erich-Kästner-Schule Hamm-Herringen

Mit zwei Schulklassen aus Hamm hatte ich interessante Gespräche in Berlin. Ich freue mich immer, wenn Schulklassen aus meinem Wahlkreis zu Besuch sind und sich für die Arbeit des Bundestags und die eines Abgeordneten interessieren. Da gibt es immer jede Menge Fragen. Über 30 Schulklassen waren in dieser Legislaturperiode schon bei mir und es folgen noch weitere Termine.

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Martin-Luther-Schule Hamm


Flüchtlingshelfer zu Besuch in Berlin

„Jugendliche ohne Grenzen“ und Flüchtlingshelfer diskutierten mit mir aktuell Fragen der Flüchtlingspolitik. Für mich waren die Hinweise und Erfahrungen sehr wertvoll. Viele wollen in Deutschland studieren. Ich hab darauf aufmerksam gemacht, dass es auch gute Alternativen im Bereich der Ausbildung gibt. Wenn Integration gelingen soll brauchen wir neben Integrations- und Sprachkursen einiges an Information und Beratung.

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Praktikum im Deutschen Bundestag

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Praktikumsbericht Roxanne Camen

In diesem Frühjahr durfte ich ein fünfwöchiges Praktikum im Berliner Büro vom Bundestagsabgeordneten Michael Thews absolvieren. Michael Thews beschäftigt sich insbesondere mit Kreislaufwirtschaft, worunter aktuelle Problemstellungen wie Abfallvermeidung und die Arbeit am Wertstoffgesetz fallen. Da der Umweltschutz ein sehr umfassender Bereich ist, der uns alle betrifft, empfand ich die Auseinandersetzung mit Themen wie Recycling immer sehr alltags- und realitätsnah.

Ich komme ursprünglich aus Hamm und bin dort auch noch ehrenamtlich aktiv. Während meines Studiums in Münster habe ich mich bislang sehr theoretisch mit dem politischen System der Bundesrepublik beschäftigt. Meine Zeit im Bundestag stellte hier das praktische Gegenstück dar. Warum auch nur Bücher über die Entstehung von Gesetzen lesen, wenn man sich auch „live“ dazusetzen kann? So konnte ich selbst in den politischen Prozess eintauchen und mir meine eigene Meinung bilden.

Da drei meiner fünf Wochen hier Sitzungswochen waren, hatte ich das Glück sehr viele Ausschusssitzungen, Veranstaltungen, Gespräche und Plenardebatten mitzuerleben. Auch in den Sitzungsfreien Wochen durfte ich Recherchearbeiten übernehmen und Bürgeranfragen bearbeiten. Von Anfang an wurde ich hier sehr offen aufgenommen, Langeweile kam nicht auf. Ein großes Dankeschön geht an Michael, Ruth und Stefanie für die Geduld, Zeit und Chance das politische Berlin kennenlernen zu dürfen!

Michael Thews: Ich habe mich über die Verstärkung aus meinem Wahlkreis gefreut. Roxanne hat sich aufgrund ihrer Vorkenntnisse schnell in die Thematik eingearbeitet.

 


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