Thews on Tour – Sommeraktion startet wieder

Roter Roller - Thews on Tour

„Thews on Tour“ – Gestern hat es im Bundestag noch die letzten Abstimmungen gegeben. Dann ging es in die parlamentarische Sommerpause. Ich besuche in dieser Zeit wieder Betriebe und Einrichtungen in meinem Wahlkreis. Ich möchte für ein paar Stunden Kollege sein, in ganz unterschiedlichen Arbeitswelten.  Dabei geht es auf der einen Seite um die Arbeitswirklichkeit, aber es geht auch darum, Menschen vor Ort kennen zu lernen und ein Feedback zu bekommen, wie Politik bei ihnen ankommt.

In den vergangenen Monaten sind ja eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen verabschiedet worden, die ja direkte Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger haben. Das reicht vom Mindestlohn über Rente bis zu Vereinbarungen über den Gebrauch von Plastiktaschen beim Einkaufen. Wie gehen Bürgerinnen und Bürger damit um? Für mich ist der Kontakt zu den Menschen und der Dialog mit ihnen eine wichtige Arbeitsgrundlage.  Ich bin fast an jedem Wochenende im Wahlkreis unterwegs, um an Veranstaltungen teilzunehmen und Gespräche zu führen.

Außerdem unterhalte ich ein intensives Besuchsprogramm. 2000 Bürgerinnen und Bürger haben mich in dieser Legislaturperiode in Berlin besucht, fast 50 Schulklassen haben ich an meinem  „Arbeitsplatz Bundestag“ getroffen.  Jetzt drehe ich den Spieß und hänge das Sakko mal an den Nagel. Ich besuche andere Leute an ihrem Arbeitsplatz, um mit ihnen zu arbeiten. Das sind jedes Mal interessante Begegnungen und spannende Gespräche. Beim Arbeiten kommt man sich näher, und darauf freue ich mich. 


Reform des Sexualstrafrechts beschlossen: Nein heißt Nein

Sexualstrafrecht Abstimmung

Es war eine historische Entscheidung. Einstimmige Voten sind im Bundestag selten. Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts waren sich alle einig.

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dies fordert die SPD schon lange – dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.

Sexualstrafrecht_Nein-heißt-Nein

Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg!

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.


Das Lohngerechtigkeitsgesetz sorgt für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern

Lohnlücke schließen

Seit mehr als fünf Jahrzehnten ist die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer rechtlich geboten. Doch noch immer sieht die Realität anders aus. Nach wie vor klafft eine erhebliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – aktuell liegt sie bei 21 Prozent.

Lohnlücke schließen 2

Der Equal Pay Day macht alljährlich auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen aufmerksam.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen und Männer entscheiden sich bei der Berufswahl für unterschiedliche Branchen, Frauen stehen häufiger vor beruflichen Hindernissen beim Aufstieg, müssen öfter als ihre männlichen Kollegen Brüche im Lebenslauf beispielsweise durch familienbedingte Auszeiten in Kauf nehmen und arbeiten häufig in Teilzeit. Das hat nicht allein Einfluss auf den aktuellen Lohn, sondern noch deutlichere Folgen für die Renten und Pensionen von Frauen: Der sogenannte Gender Pension Gap (die geschlechtsspezifische Rentenlücke) beträgt in Deutschland rund 57 Prozent.

Deshalb unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegt hat. Ziel des Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz die Voraussetzung für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu schaffen. Denn viele Frauen wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, oder sie können dies nicht nachweisen.

76 Prozent der Bevölkerung sind laut einer Studie des Delta-Instituts davon überzeugt, dass mehr Transparenz bei betrieblichen Entgeltstrukturen den Druck erhöhen würde, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.


Ausstellungsschiff des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Hamm

Eröffnung der MS Wissenschaft 2016/17 Meere und Ozeane

„Meere und Ozeane faszinieren viele Menschen: Forschungsschiffe, maritime Technik, Expeditionen und die Weiten der Meere begeistern uns. Das Wissenschaftsjahr 2016/17 – Meere und Ozeane geht allen diesen Facetten auf den Grund.  Das Ausstellungsschiff des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zeigt dazu passend die Ausstellung „Meere und Ozeane“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews über den „Besuch des Forschungsschiffes“. Auf dem 100 Meter langen Frachtschiff gehen die Besucherinnen und Besucher auf eine Forschungsexpedition. Sie tauchen ein in die geheimnisvolle Welt der Meere und Ozeane, erkunden Lebensräume wie Küste, Hochsee, Tiefsee oder Eismeer und bekommen einen Einblick in die vielseitige Arbeit von Forscherinnen und Forschern.

Die Ausstellung zeigt, welche Bedeutung die Weltmeere für das Klima haben, welche Rolle sie als Rohstoffquelle spielen und wie wir die Ozeane schützen und sinnvoll nutzen können, ohne sie auszubeuten. Die Exponate laden zum Entdecken und Ausprobieren ein: Spielerisch können die Besucherinnen und Besucher herausfinden, wie nachhaltiger Fischfang funktioniert. Mit einer Virtual-Reality-Brille tauchen sie durch ein tropisches Korallenriff und im Tiefseekino entdecken sie, welche Kreaturen in vollkommener Finsternis tausende Meter tief am Meeresgrund leben.

Das Ausstellungsschiff MS Wissenschaft tourt 2016 im Auftrag des BMBF durch 33 Städte im Norden, Westen und Osten Deutschlands. Im Jahr 2017 wird sich eine zweite Fahrt auf die Mitte und den Süden Deutschlands konzentrieren und auch nach Österreich führen.

Konzipiert und umgesetzt wurde die Ausstellung im Auftrag des BMBF von der Initiative der deutschen Wissenschaft – Wissenschaft im Dialog (WiD). Die Exponate werden von den Forschungsorganisationen, Hochschulinstituten und weiteren Partnern zur Verfügung gestellt.

Die MS Wissenschaft macht vom 6. Bis 8. August in Hamm, an der Hafenstraße, hinter Anleger „Santa Monika“, bei der Tankstelle, Station. Die Ausstellung ist von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung wird empfohlen ab 12 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ms-wissenschaft.de.


Mehr Mehrweg bitte!

Als Berichterstatter für Abfallpolitik der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich die Initiative von Getränkeindustrie und Handel für eine zusätzliche Kennzeichnung auf Einweg-Getränkeverpackungen, die heute in Berlin Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgestellt wurde. Seit Jahren fordern wir diese zusätzliche Verbraucherinformation, um Mehrwegsysteme zu stärken!

Von Jahr zu Jahr sinkt der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen kontinuierlich. Nach der letzten Erhebung liegt der Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke nur noch bei 45,1 Prozent.

Eine Ursache für das Sinken der Mehrwegquote ist u.a. die mangelnde Unterscheidbarkeit zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen, wenn beide der Pfandpflicht unterliegen. Die Verpackungsarten sind in der Praxis schlecht auseinander zu halten. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) gehen rund 50 Prozent der Deutschen davon aus, dass Pfandflaschen immer Mehrwegflaschen seien. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer eine Kennzeichnung auf den Verpackungen gefordert, um Verbrauchern/Innen eine bewusste Kaufentscheidung für Mehrweg zu erleichtern. Künftig werden drei zusätzliche Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe auf Flaschen und Dosen zu sehen sein, wodurch sich die Transparenz für die Konsumenten erhöht.

Mehrwegverpackungen schonen durch ihren mehrmaligen Einsatz natürliche Ressourcen, Energie und damit Umwelt und Klima. Insbesondere unter den Aspekten Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz gilt es, Mehrwegsysteme zu stabilisieren. So sollten die bestehenden Ausnahmen von der Pfandpflicht z.B. für Fruchtsäfte oder Milchmischgetränke und Schlupflöcher wie Abfüllungen über 3 Liter oder bestimmter alkoholischer Mischgetränke in Dosen beseitigt werden. Diese Ausnahmen sind für Verbraucher/Innen unverständlich und nicht nachvollziehbar. Es muss deutlich werden, dass nicht der Inhalt einer Getränkeverpackung über die ökologische Vorteilhaftigkeit entscheidet, sondern die Verpackungsart.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen über die ökologischen Vorteile von Mehrweg sensibilisieren die Verbraucher und kommen ihrem Wunsch nach Transparenz entgegen.

Mehrweg heißt Abfallvermeidung!


Kein Fracking in NRW! Zum Fracking-Regelungspaket:

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Es bedeutet: Kein Fracking in NRW!

Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren, wie von einigen behauptet, kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart nur die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.

Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.

Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Wie z. B. in meinem Wahlkreis in Hamm vorgesehen. Ein einfaches „Frackingverbot“ hätte hier nichts erreicht. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

 

Zur Einschätzung des Erfolges empfehle ich die Kommentare in der Süddeutschen Zeitung und der TAZ vom 21. Juni 2016

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/

http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606

 

Aus meiner Sicht haben wir als SPD nicht nur unser Bestes gegeben, sondern waren auch sehr erfolgreich. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Hier die Kernpunkte des Regelungspakets zum Thema Fracking im Detail:

1. Fracking im Schiefergas
 Unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Koh-leflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl
 Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag
 Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vor-liegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots
 Probebohrungen: Nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung, nur maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit sind zulässig
2. Schärfere Regeln für herkömmliche Erdgas-und Erdölförderung
2.1 Ausweitung UVP

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung – und damit eine zwingende Öffentlichkeits-beteiligung – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Entsprechendes gilt auch für Boh-rungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt
2.2 Ausweitung Schutzgebiete
Kein Fracking in oder unter
a. festgesetzten Wasserschutzgebieten,
b. festgesetzten Heilquellenschutzgebieten,
c. Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss
aa) in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öf-fentliche Wasserversorgung entnommen wird oder
bb) in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,
d. Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversor-gung,
e. Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder
f. Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln
g. Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

2.3 Transparenz – Es wird ein Register im Internet eingerichtet. Hier werden alle Stoffe aufgeführt, die bei Fracking oder Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden.

2.4 Einvernehmen mit den Wasserbehörden ist immer notwendig bei Fracking oder Ab-lagerung von Lagerstättenwasser.

2.5 Lagerstättenwasser

 Stand der Technik muss eingehalten werden.
Die untertägige Einbringung des Lagerstättenwassers ist nicht zulässig, es sei denn der Unternehmer bringt das Lagerstättenwasser in druckabgesenkte kohlenwas-serstoffhaltige Gesteinsformationen ein,
 die in Fällen der Ablagerung gewährleisten, dass das Lagerstättenwasser si-cher eingeschlossen ist, oder
 in denen das Lagerstättenwasser, sofern es nicht abgelagert wird, sicher ge-speichert ist und ohne die Möglichkeit zu entweichen erneut nach über Tage gefördert werden kann. Der Unternehmer hat nicht unter Tage eingebrachtes Lagerstättenwasser als Abfall zu entsorgen oder als Abwasser zu beseitigen. Im Fall des untertätigen Einbringens hat die zuständige Behörde unter Beachtung des Standes der Technik festzulegen, ob aufgrund der Zusammensetzung des Lagerstätten-wassers und der Beschaffenheit der Gesteinsformation, in die das Lagerstättenwasser eingebracht werden soll, vor dem Einbringen unter Tage eine Auf-bereitung des Lagerstättenwassers erforderlich ist und welche Maßnahmen der Unternehmer hierzu vorzunehmen hat.
 Lagerstättenwasser – Übergangsvorschrift für bestehende Anlagen
 Beim Bestandsschutz für Anlagen für die Versenkung von Lagerstättenwasser ist zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden: Die Versenkung in den oberflächennahen Kalkarenit gilt künftig nicht mehr als Stand der Technik und ist damit spätestens nach folgender Übergangsfrist verboten. Bereits genehmigte Versenkbohrungen sind fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung außer Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber einen grundsätzlich genehmigungsfähigen Antrag für ein neues Entsorgungskonzept vorlegt. Macht er dies nicht, endet die Übergangsfrist nach drei Jahren. Dasselbe gilt grundsätzlich für vereinzelt bestehende Anlagen in Wasserschutz/Heilquellenschutzgebieten.
 Alle anderen bestehenden Anlagen zur Lagerstättenwasser-Ablagerung benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung, wenn ein bestandskräftig zugelas-sener Betriebsplan vorliegt. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes sind die neuen regelmäßigen Überwachungspflichten für möglicherweise betroffene Gewässer als Anforderungen in den Hauptbetriebsplä-nen aufzunehmen.
Keine Verpressung von Flow Back
Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.

2.6 Stand der Technik für Bohrungen:
Die Regeln des §22b Allgemeine Bundesbergverordnung gelten auch für konventionelles Fracking. Das heißt, dass der Unternehmer den Stand der Technik einzuhalten hat, die Integrität des Bohrlochs sicherstellen muss, in Erdbebenzonen 1 bis 3 ein seismologisches Basisgutachten erstellen muss und die Methanfreisetzung überwachen muss.
2.7 Beweislastumkehr
Die Bergschadenshaftung wird auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ausgeweitet. Somit gilt diese Änderung auch für die konventionelle Förderung. Zudem soll die Bergschadensver-mutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, künftig auch bei Erd-beben zur Anwendung kommen können.
2.8 Schlichtungsstellen
Der Bundestag fordert die Bundesländer auf, soweit noch nicht vorhanden, kostenfreie und transparente Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatzforderungen für durch bergbauliche oder bergbauverwandte Tätigkeiten entstandene Schäden einzurichten.
2.9 Wie werden die Vorschriften überwacht?
 Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
 Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
 Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

 


Lebenshilfe Ortsvereinigung Hamm zu Besuch in Berlin

????????????????????????????????????Ich freue mich wirklich sehr darüber, das Sonderkontingent für Besucherinnen und Besucher mit Behinderungen in diesem Jahr erhalten zu haben. Meine Gäste von der Lebenshilfe, genauer gesagt der Wohnen und Unterstützen GmbH, sind extra aus Hamm angereist. Ihnen wurde es möglich gemacht, unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse, den Reichstag zu erkunden und einen authentischen Eindruck des politischen Berlins zu bekommen. Ich würde mir wünschen, dass es mehr dieser Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt.


Unser Erfolg: Unkonventionelles Fracking wird verboten – Erdgasförderung nur mit hohen Umweltstandards!

Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung nur nach Zustimmung der Länder. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber. Das sind die wesentlichen Punkte, die heute von den Koalitionsfraktionen beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

„Das ist ein großer Erfolg“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD) und fügt an: „Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen.“

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Für die öffentliche Wasserversorgung wurde erreicht, dass in allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen sowie in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen wird.

Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es schafft darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.

Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.


Gedenkstunde für die Opfer von Flucht und Vertreibung

 

Die Bundesregierung lädt am 20. Juli in den Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums zu einer Gedenkstunde für die Opfer von Flucht und Vertreibung ein. Innenminister Thomas de Maiziére wird die Gäste begrüßen. Darunter den Präsidenten des Deutschen Bundestages Norbert Lammert und Erzbischof Robert Zollitsch.

Mit dem Datum 20. Juni knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an. Gedacht wird der weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Heimatvertriebenen. Hierdurch wird deutlich gemacht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der gemeinsame Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet.

Flucht und Vertreibung bedeuten für die Betroffenen großes Leid. Fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht sprechen eine deutliche Sprache; Flucht und Vertreibung haben die europäische Geschichte im 20. Jahrhundert geprägt. Allein im Kontext des von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkrieges mussten Millionen Menschen ihre Heimat verlassen.


Seit 25 Jahren gute Nachbarschaft mit Polen

Deutsch-polnische Beziehungen

Heute  jährt sich zum 25. Male der Tag, an dem der Vertrag  zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen „Über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ unterzeichnet wurde.

Das ganze Jahr über werden Veranstaltungen und Projekte aus Politik und Zivilgesellschaft Gelegenheit gegeben, die vergangenen Jahre gemeinsam zu würdigen.

Ich erinnere mich an dem heutigen Tag gerne an die Motorradtour der Sportgemeinschaft Deutscher Bundestag im vergangenen Jahr, die uns nach Polen führte. Wir sind bei einem offiziellen Empfang vom  stellvertretenden Vorsitzenden der Sejm, Dr.Pawel Wróblewski, empfangen worden. Die Sejm ist das polnische Parlament, dem 460 Abgeordnete angehören. Wróblewski ist Arzt und selbst Mitglied eines Motorradclubs („Doctor Riders“). Er kam stilecht mit weiteren Repräsentanten auf dem Motorrad und in voller Montur zum Treffen. Tomasz Smolarz vom regionalen Landesparlament zog nach seinem Grußwort spontan sein Jackett aus und unser Tourshirt an – eine schöne Geste, die zeigt, wie eng die freundschaftlichen Beziehungen zu unserem Nachbarland sind.

Ich freue mich, wie intensiv auch in meinem Wahlkreis die deutsch-polnische Freundschaft gelebt wird. Es gibt eine ganze Reihe von Städtepartnerschaften mit einem regen Austausch:

Lünen – Kamień-Pomorski (seit 2000)

Selm – Gemeinde Iwkowa (seit 2016)

Werne – Wałcz (seit 1992)

Hamm – Kalisz (seit 1991).


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