Briefwahl

Über 51 Millionen Rentenversicherte, Rentner und Ersatzkassen-Mitglieder sind aufgerufen, über die Zusammensetzung der wichtigen Beschlussgremien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk zu entscheiden.

Die gewählten Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkasse, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Die Selbstverwalter werden alles sechs Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig.  

Die Selbstverwalter sind allein den Versicherten und Beitragszahlern verpflichtet und treffen viele Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Versicherten auswirken, z. B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder Familienleistungen.