Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Klärschlamm kann eine zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung.

Seit fast 10 Jahren wird an der Novelle der Klärschlammverordnung gearbeitet.

Deshalb ein besonderes Lob, das dies nun Barbara Hendricks gelungen ist. Ich weiß hier waren viele Gespräche und Vermittlungen erforderlich.

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage, über den Nutzen und Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphorrückgewinnung.

Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe, deshalb werden sie in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt.

 

Gleichzeitig aber finden sich auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und Krankheitserreger.

Letztendlich landet alles was unser Abwasser belastet in den Kläranlagen und im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahre 2001 forderten einzelne Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ein Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah.

Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein weiter so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam eine Einigung nicht zustande.

Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zum Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können und zu der Schlussfolgerung, dass die Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die für Umwelt und Mensch beste Entsorgungsmethode von Klärschlämmen ist.

Meine Damen und Herren,

Immer wieder tauchen neue Probleme bei der Ausbringung von Klärschlamm auf dem Boden auf neue Arzneimittelrückstände und auch das sehr aktuelle Thema Mikroplastik

-> kleinste Kunststoffteilchen die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in unsere Gewässer und in die Meere gelangen, wo sie zu einem globalen Umweltproblem geworden sind.

Ich meine hier muss nun gehandelt werden. Dies können wir so nicht weiter zulassen.

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig – hier stimme ich 100 %ig mit dem Umweltbundesamt überein.

Genauso wie in der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff zwingend gegeben ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte:

Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder von Klärschlammmitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlämmen bzw.

in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen.

Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion und die Vorarbeiten zur Novellierung schon so lange dauern?

Das hat einen relativ einfachen Grund:

Es müssen neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphatrückgewinnung aufgebaut werden.

Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig

-> von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir hierzu Zeit. Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Übergangsfristen festgeschrieben.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen wird. Den Startschuss setzen wir mit dieser Verordnung!

Dies ist der zweite Schwerpunkt der vorgelegten Novelle. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als „kritischen Rohstoff“ eingestuft.

Noch gibt es keine akuten Engpässe, aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen und der weltweite Bedarf steigt weiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und dann als Sekundärrohstoff wieder einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

 Dabei werden nun bewusst keine technischen Vorgaben gemacht um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass mehrere technische Verfahren bereits langjährig erforscht und in Pilotanlagen getestet wurden, es ist also kein Anfang beim Punkt Null, sondern die Umsetzung bereits bekannter Verfahren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

noch ein Wort zu den Kosten.

Klärschlammentsorgung kostet Geld, der Bau neuer Anlagen ist nun mal nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass strengere Grenzwerte, die Anforderung Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind?

Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie z.B. den Preisen für Energie oder Phosphor als Rohstoff auf dem Weltmarkt.

Alle jene, die behaupten Sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut – Sie wissen es schlicht nicht!

Wenn es nur um eine billige Alternative geht, müsste unser Abwasser wie vor über 100 Jahren ungeklärt entsorgt werden und das kann nun keiner wirklich wollen.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung

und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach über 10-jähriger Vorarbeit sind wir auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.