Michael mit Reichstag 1 (2)

Michael Thews unterstützt
den Equal PayDay

Frauen haben „Recht auf Mehr“. Noch immer erwirtschaften Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger Lohn und Gehalt als Männer – für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Michael Thews (MdB) unterstütze die Kundgebung am 18. März, vor dem Brandenburger Tor.

„Elke Ferner, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) hat Recht, wenn sie anprangert, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern im Jahr 2015 gerade mal um ein Prozent geringer ausgefallen ist“, sagt Thews.  „16,20 Euro durchschnittlicher Bruttostundenverdienst für Frauen im Vergleich zu 20,59 Euro für Männer. Das ist und bleibt ungerecht – das muss sich ändern.“

Dass sich überhaupt etwas getan hat, verdanken wir dem Mindestlohn, erläutert Thews. Mehr als zwei Millionen Frauen haben bereits im ersten Jahr davon profitiert. Und es werden noch mehr. Aber das reicht natürlich nicht.
Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit muss kommen. Der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig für mehr Lohngerechtigkeit liegt bereits seit Anfang Dezember 2015 dem Bundeskanzleramt vor. Doch wie schon beim Quotengesetz sperren sich Union und Wirtschaft gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Entgeltlücke ist größer als in den meisten EU-Ländern. Frauen arbeiten genauso viel und genauso gut wie ihre männlichen Kollegen. Da darf ihr durchschnittliches Entgelt nicht geringer sein, sagt Thews.

Er unterstützt deshalb die zentralen Forderungen der Frauen am Equal-Pay-Day:

  • einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit und auf befristete Teilzeit, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können.
  • Die Einhaltung bestehender Tarifverträge und die korrekte Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen.
  • Gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit auf betrieblicher Ebene, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten.
  • Eine Reform der Minijobs mit dem Ziel alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. zu unterstützen.