Eindeutige Positionierung:

Michael Thews gegen Expertenkommission beim aktuellen Fracking-Gesetzentwurf

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des SPD Ortsvereins Selm und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Selm, die in der Burg Botzlar stattfand, hatte Michael Thews, Mitglied des Deutschen Bundestages, angeboten in das Thema Fracking und Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) einzuführen und darüber ausführlich zu diskutieren.

Aufgrund der Entscheidung im Bundeskabinett hat das Thema Fracking eine besondere Aktualität. Michael Thews betonte, dass er weiterhin gegen Frackingvorhaben in unserer Region ist. Die bisherigen Methoden unter dem Einsatz von Frackfluiden sind risikoreich und unnötig. Der aktuelle Gesetzesentwurf schließt Frackvorhaben z.B. durch die 3000 Meter-Regel weitgehend aus, was zu begrüßen ist. Allerdings ist die im Entwurf genannte Expertenkommission, die zukünftige Vorhaben beurteilen soll, ist ein undemokratisches Instrument.

Fracking_Selm_1_1Letztendlich müsse dieses Verfahren durch die Bezirksregierung genehmigt werden und zwar nach dem Stand der aktuellen Gesetzeslage. Das Bergrecht ist auch für konventionelle Vorhaben daher dringend zu verschärfen.

Auf Nachfrage erklärte Michael Thews, dass die Aufsuchung von Kohleflözgas, wie es derzeit in Hamm angedacht ist, ohne den Einsatz der sogenannten Frackflüssigkeiten erfolgen soll.

Bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen hat sich die SPD zu Verbraucherschutz-, Umweltschutz- und arbeitsrechtlichen Standards klar positioniert. Hier dürfen die Abkommen in keinem Fall zu Einschränkungen unserer Standards führen.

Michael Thews erklärt hierzu: “Ich lehne die privaten Schiedsgerichtverfahren ab. Sie dürfen kein Bestandteil der beiden Abkommen sein und werden zwischen Staaten mit stabilen Rechtssystemen nicht gebraucht.“

Vor solchen Schiedsgerichten werden bisher Klagen geheim und ohne Berufungsmöglichkeit zwischen drei Anwälten verhandelt, wenn Unternehmen durch gesetzliche Maßnahmen von Staaten ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Nach Auskunft von Nicht-Regierungsorganisationen, mit denen Thews in den USA gesprochen hatte, haben sich dort Kanzleien auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert und daraus ein lukratives Geschäft gemacht.

Insbesondere einige große deutsche Unternehmen hätten ein handfestes Interesse an den Freihandelsabkommen. Aber auch positive Effekte für den Mittelstand werden durch die geplanten Freihandelsabkommen in Aussicht gestellt.

Michael Thews gab jedoch zu bedenken, dass es Firmen geben werde, die, z.B. durch den Wegfall der Zölle, die auch eine gewisse Schutzfunktion für bestimmte Waren haben, Nachteile befürchten müssen.

Fracking_Selm_2_1Hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher sei es schwer, zwischen den USA und Europa eine gemeinsame Linie zu finden. Während in Deutschland das Vorsorgeprinzip gelte, bei dem eine Zulassung von Produkten erst erfolgen könne, wenn die Ungefährlichkeit nachgewiesen sei, könne ein Produkt in den USA meist schneller den Weg in den Markt finden. Erst wenn die Gefährlichkeit nachgewiesen wird, gebe es Sanktionen. Dennoch könne es sinnvoll sein, technische oder wissenschaftliche Daten gemeinsam zu nutzen.

Die Diskussion über gentechnisch veränderte Produkte müsse weiter geführt werden. In Deutschland sei der Anbau verboten und das muss auch so bleiben.

Die Diskussionsteilnehmer waren sich mit Michael Thews einig, dass mit den Freihandelsabkommen vielschichtige, komplexe und schwer durchschaubare Sachverhalte gegeben seien. Im Bundestag wird es nach Einschätzung von Michael Thews noch viele Veranstaltungen und Expertenanhörungen geben. Im kommenden Jahr will Michael Thews in einer weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen Zwischenstand bei den Verhandlungen informieren.