ErdeStickstoffe reduzieren, Kompostverwertung erhalten: Diese Voraussetzungen muss die für dieses Jahr geplante Novellierung der Düngeverordnung nach Ansicht des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Thews erfüllen. „Es ist richtig, dass wir unsere Gewässer schützen und den Nitratgehalt im Grundwasser und in den Oberflächengewässern senken“, betont Thews, der Mitglied des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag ist. Er setzt sich dafür ein, dass die Landwirte auch weiterhin Kompost auf die Äcker bringen dürfen: „Das ist wichtig für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Verwendung von Bioabfällen.“

Michael Thews weist darauf hin, dass die Regelungen im bisherigen Entwurf der Novelle die bewährte Kompostverwertung gefährden könnten. Die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff in Höhe von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr soll in Zukunft für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft und deren Mischungen gelten. Gleichzeitig sollen auch die Zeiträume, in denen stickstoffhaltige Düngemittel aufgebracht werden dürfen, begrenzt werden.

„Diese Regelungen sind grundsätzlich wünschenswert und sinnvoll. Eine Pauschalisierung für alle Düngemittel pflanzlicher Herkunft ist aber nicht sinnvoll, für den Kompost muss es Ausnahmen geben.“ so Thews. Kompost wird vor allem als Humusbildner eingesetzt und enthält nur geringe Anteile von direkt wirksam werdendem Stickstoff. „Ich bin der Meinung, dass es für Kompost sowohl im Hinblick auf die Stickstoffhöchstgrenze als auch auf die zeitliche Begrenzung der Ausbringung Ausnahmen geben muss, ohne dass dabei ein Schlupfloch entsteht, das zur Umgehung der Regelungen führt.“

Dies sei auch vor dem Hintergrund wichtig, dass Deutschland seit dem 1. Januar 2015 seine Bioabfälle flächendeckend erfassen muss. „Mit den vorgesehenen Regelungen würden wir die Verwertungsmöglichkeiten für Bioabfall stark eingrenzen. Wir wollen aber im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft gerade weg von der Verbrennung von Bioabfall und hin zu einer sinnvollen stofflichen Verwertung.“, so Michael Thews abschließend.