Viele Mieterinnen und Mieter warten seit Langem auf dieses Gesetz: Heute hat der Deutsche Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Ebenfalls eingeführt wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht für die Vermittlung von Mietwohnungen. Es gilt damit das klare marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.

 

Mietpreisbremse

Bundesjustizminister Heiko Maas und SPD-Abgeordnete vor dem Reichstagsgebäude

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Nach harten Verhandlungen passierte der Gesetzentwurf zum Mietrecht heute den Deutschen Bundestag.

Wir schaffen die Grundlage für die Länder, um Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. Dort, wo die Mieten aus dem Ruder laufen, dürfen Vermieterinnen und Vermieter bei Neuvermietungen künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

In Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten brechen für Mieterinnen und Mieter neue Zeiten an. Exorbitante Mietsteigerungen und die Verdrängung aus zentralen Wohnlagen werden damit gestoppt.

Das Bestellerprinzip gilt uneingeschränkt für alle Vermittlungen von Mietwohnungen. Wer einen Makler bestellt, muss ihn künftig auch bezahlen.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die für den 27. März 2015 erwartet wird, so dass die Mietpreisbremse voraussichtlich im April, das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 in Kraft treten kann.